Impressum bei Websites und EMails

Immer wieder bekomme ich EMails von Firmen, die eigentlich wissen sollten, wie ein Impressum aussieht und dass es kein Unterschied ist, ob es um eine Website oder eine EMail geht. Deswegen schreibe ich das hier mal auf, auch wenn es sich aus dem gleichen Telemedien-Gesetz (TMG) § 5 ableitet. Ich unterscheide bewusst nicht zwischen Website und EMail, denn für beides gelten die gleichen Regeln.

Was muss im Impressum stehen:

  • Benennung des Betreibers
    mindestens eine namentlich genannte Person
  • Rechtsformzusatz
    GmbH, OHG, GbR oder auch nichts bei Einzelunternehmen
  • Vertretungsberechtigter
    wenn vorhanden, namentlich genannte Person/en
  • Ladungsfähige Anschrift
    also eine echte Postanschrift, kein Postfach!
  • EMail-Adresse
  • Telefonnummer
    oder eine andere unmittelbare Art der Kontaktaufnahme – aber was sonst?
  • die internationale Umsatzsteuer-ID („DE…“), wenn vorhanden,  und Handelsregisterdaten

Was steht nicht im Impressum:

  • Der unsägliche Disclaimer:
    Irgendwelche Haftungsausschlüsse
  • Hinweise zur „Geheimhaltung“:
    „Diese Mail enthält geheime Firmendaten und ist nicht für fremde gedacht“ oder so. Eine Website ist immer öffentlich sichtbar, und wenn eine EMail geheim ist, ist sie das falsche Medium.
  • Umsatzsteuer-Nummer oder USt.-ID:
    Wie 123/456/7890 oder DE1234567, denn die kann von jedermann für Rückfragen beim Finanzamt missbraucht werden

Quellen:

onlinemarketing-ihk.de/blog/2015/06/02/aktuell-diese-angaben-muessen-im-impressum-stehen

existenzgruendung-berlin.info/2013/07/01/warum-im-impressum-keine-steuernummer-stehen-soll

Die unsäglichen Disclaimer

In [1] wird beschrieben, wodurch es zu dem so oft zitierten Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12. Mai 1998, Aktenzeichen 312 O 85/98, gekommen ist: dem Urteil war eine Klage wegen Verleumdung im Zusammenhang mit einer bewussten Verlinkung vorausgegangen. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, man einigte sich anderweitig. Dennoch wird dieses fehlinterpretierte Urteil sicher auf tausenden Websites dazu benutzt, sich von einer möglichen Schuld im Voraus freizusprechen.

Da steht dann im Impressum einer beliebigen Website sowas wie:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 Az. 312 O 85/98 „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf unserer Homepage. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Inhalte und machen uns die Inhalte auch nicht zu eigen.

Diese Erklärung gilt für alle Links auf der Seite.

(Für alle Links? Auch die innerhalb der eigenen Website? Cool.)

Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit muss man sich mal vor Augen halten, was man damit bewirkt.

Warum ich keinen Disclaimer benutze:

Nehmen wir an, ich betreibe als Reisebüro eine Website, auf der ich Links zu allen möglichen Veranstaltern, Fluglinien, Hotels etc. anbringe. Allen diesen Partnern misstraue ich allerdings so sehr, dass ich mich vom Inhalt derer Websites unbedingt ausdrücklich distanzieren muss. Ähm, was aber sollen jetzt meine potentiellen Kunden denken? Falls sie den Disclaimer lesen, werden sie auf keinen Fall eine Reise bei so dubiosen Unternehmen buchen!

Etwas spöttisch, aber genau treffend beschreibt das auch Spiegel Online Netzwelt [3]:

Gut gemeint verbauten eifrig Webmaster die legendäre Klausel und distanzierten sich überall und von allem und vor allem völlig wirkungslos. Denn die Hamburger Richter hatten das genau anders gemeint: Eine Klausel ist egal, es kommt auf die gesamte Seite an.

Deswegen kann der Disclaimer nämlich auch nach hinten losgehen: Baue ich Links zu Websites mit illegalem Inhalt ein, nützt mir der Disclaimer genau gar nichts, denn ich habe die Links ja bewusst eingebaut. Und das kann und wird mir dann vorgehalten werden.

Ich selbst verlinke auf Geschäftspartner, auf von mir mit erschaffene Referenz-Objekte, auf interessante Angebote. Mich gleichzeitig davon zu distanzieren, wäre grober Unfug! Mich von meiner eigenen Arbeit abzuwenden macht keinen Sinn und meine Geschäftspartner könnten das sogar als beleidigend empfinden.

Disclaimer in E-Mails

Ähnlich oft und rechtlich genauso wirkungslos wird eine andere Art Disclaimer an das Ende geschäftlicher E-Mails gehängt [2] [3]. Auch hier wird ohne nachzudenken etwas gut aussehendes, etwas scheinbar wichtiges, bedrohliches und notwendiges von anderen übernommen und verwendet. Allerdings klingen diese Anhängsel eher ein wenig nach „Bitte vor dem Lesen vernichten!“. Das liest sich dann so, oft noch zweisprachig:

Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschätzte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtämlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.

Ich selbst halte es so: ist die E-Mail nicht für mich, liegt sie schon im Papierkorb; Ist sie für mich, interessiert mich dieses ulkige Anhängsel nicht. Andere sehen das vermutlich ähnlich, deshalb werde ich nicht mit einem angehängten nutzlosen Roman das Internet vermüllen. Wichtig sind lediglich die Absenderangaben unter geschäftlichen E-Mails , die das TMG vorgibt.

Ganz modern sind inzwischen die langen Texte unter vielen E-Mails, die mir vorrechnen, wieviel Holz, Wasser und CO2 der Ausdruck des Textes verschwenden würde und dass ich das doch bitte lassen möge. Ich kenne Anwender, die wirklich alles ausdrucken und archivieren- für die mag so eine Bitte sinnvoll sein. Für mich nicht.

Fazit für mich

Disclaimer in Websites und E-Mails sind nicht nur rechtlich wirkungslos, sondern bei näherer Betrachtung sogar schädlich oder lächerlich. Deswegen verwende ich sie nicht. Die Links auf meiner Website habe ich ganz bewusst ausgewählt, da sie Empfehlungen darstellen – ich distanziere mich natürlich ausdrücklich nicht davon.

Übrigens, in [4] wird das viel besser und kürzer abgehandelt als hier von mir. Trotzdem danke für’s Lesen!


Links zum Thema:

[1] Kanzlei Jörg Heidrich
recht-im-internet.de/themen/disclaimer

[2] Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens
connected.messefrankfurt.com/?p=3075

[3] Spiegel Online Netzwelt
spiegel.de/netzwelt/web/web-links-das-maerchen-vom-disclaimer-a-375970.html

[4] Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer