Weit verbreitet ist es, auf Fotos und in Videos, die im Internet oder anderen Medien gezeigt werden, lesbare Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, also sie zu „verpixeln“ oder unscharf zu machen. Soll das Bild einen künstlerischen Wert haben, ist der dahin.
Auf mich macht das immer den Eindruck, als wären alle sichtbaren Autos oder Menschen in einen Kriminalfall verwickelt. Man argumentiert sicher meist damit, dass es das Persönlichkeitrecht verletze, wenn jedermann mich oder mein Eigentum irgendwo erkennt (Das Recht am eigenen Bild gilt natürlich, aber hier geht es nur um die Kennzeichen).
Dem ist nicht so, zumindest nicht was die Kfz.-Kennzeichen betrifft. Ein Kraftfahrzeug ist eine Sache, keine Person. Und es kann von mir auch nicht ohne das Zutun einer Behörde einer Person zugeordnet werden, sofern ich den Zusammenhang nicht zufällig kenne. Durch einen Blogbeitrag bei Google+ bin ich zufällig darauf aufmerksam geworden, dass es schon vor vielen jahren geregelt wurde, dass Kfz.-Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht werden müssen. Wer die lange gerichts-deutsche Erklärung des Landgerichts Kassel von 2007 (!) nachlesen möchte, möge das bitte hier tun:
Quelle:
www.datenschutz.eu/urteile/Landgericht-Kassel-20070510
ACHTUNG: Ob der Beschluss des LG Kassel eventuell inzwischen revidiert oder erweitert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob er auch für Videos und andere Medien als das Internet gilt, ebenfalls. Meine Aussagen sind daher unter Vorbehalt zu sehen. Ich bin für Kommentare ausdrücklich dankbar!