Impressum bei Websites und EMails

Immer wieder bekomme ich EMails von Firmen, die eigentlich wissen sollten, wie ein Impressum aussieht und dass es kein Unterschied ist, ob es um eine Website oder eine EMail geht. Deswegen schreibe ich das hier mal auf, auch wenn es sich aus dem gleichen Telemedien-Gesetz (TMG) § 5 ableitet. Ich unterscheide bewusst nicht zwischen Website und EMail, denn für beides gelten die gleichen Regeln.

Was muss im Impressum stehen:

  • Benennung des Betreibers
    mindestens eine namentlich genannte Person
  • Rechtsformzusatz
    GmbH, OHG, GbR oder auch nichts bei Einzelunternehmen
  • Vertretungsberechtigter
    wenn vorhanden, namentlich genannte Person/en
  • Ladungsfähige Anschrift
    also eine echte Postanschrift, kein Postfach!
  • EMail-Adresse
  • Telefonnummer
    oder eine andere unmittelbare Art der Kontaktaufnahme – aber was sonst?
  • die internationale Umsatzsteuer-ID („DE…“), wenn vorhanden,  und Handelsregisterdaten

Was steht nicht im Impressum:

  • Der unsägliche Disclaimer:
    Irgendwelche Haftungsausschlüsse
  • Hinweise zur „Geheimhaltung“:
    „Diese Mail enthält geheime Firmendaten und ist nicht für fremde gedacht“ oder so. Eine Website ist immer öffentlich sichtbar, und wenn eine EMail geheim ist, ist sie das falsche Medium.
  • Umsatzsteuer-Nummer oder USt.-ID:
    Wie 123/456/7890 oder DE1234567, denn die kann von jedermann für Rückfragen beim Finanzamt missbraucht werden

Quellen:

onlinemarketing-ihk.de/blog/2015/06/02/aktuell-diese-angaben-muessen-im-impressum-stehen

existenzgruendung-berlin.info/2013/07/01/warum-im-impressum-keine-steuernummer-stehen-soll

Abmahngefahr bei Verwendung des AMP-Plugins in WordPress

AMP steht für Accelerated Mobile Pages – eine recht neue Technologie, mit der Websites für die Mobile Anzeige auf minimale Größe (Bytes) getrimmt werden, um auf Mobilgeräte möglichst schnell und mit wenig Datenverbrauch angezeigt werden zu können. Das geht nicht ganz ohne Verluste. So verschwinden Menüs und große Bilder. Dumm nur, wenn in den Menüs die gesetzlich obligatorischen Links zum Impressum und zu den Datenschutz-Bestimmungen enthalten sind und die auch mit verschwinden!

Auf diese Weise entstehen eventuell Websites, die zumindest in der mobilen Ansicht abmahnfähig sind, ohne dass sich der Designer und Besitzer dessen bewusst sind. Ein gefundenes Fressen für die besondere Spezies der Anwälte, die darauf aus sind! Zum Glück kann man mit etwas Programmierkenntnissen abhelfen, sofern es die Struktur der Seiten gestattet.

Auf der Website der RA-Kanzlei Plutte sind der Sachverhalt und die Lösung gut beschrieben – vielen Dank!

Quelle: www.ra-plutte.de/wordpress-abmahngefahr-nutzung-amp-plugin-automattic