Immer wieder bekomme ich EMails von Firmen, die eigentlich wissen sollten, wie ein Impressum aussieht und dass es kein Unterschied ist, ob es um eine Website oder eine EMail geht. Deswegen schreibe ich das hier mal auf, auch wenn es sich aus dem gleichen Telemedien-Gesetz (TMG) § 5 ableitet. Ich unterscheide bewusst nicht zwischen Website und EMail, denn für beides gelten die gleichen Regeln.
Was muss im Impressum stehen:
- Benennung des Betreibers
mindestens eine namentlich genannte Person - Rechtsformzusatz
GmbH, OHG, GbR oder auch nichts bei Einzelunternehmen - Vertretungsberechtigter
wenn vorhanden, namentlich genannte Person/en - Ladungsfähige Anschrift
also eine echte Postanschrift, kein Postfach! - EMail-Adresse
- Telefonnummer
oder eine andere unmittelbare Art der Kontaktaufnahme – aber was sonst? - die internationale Umsatzsteuer-ID („DE…“), wenn vorhanden, und Handelsregisterdaten
Was steht nicht im Impressum:
- Der unsägliche Disclaimer:
Irgendwelche Haftungsausschlüsse - Hinweise zur „Geheimhaltung“:
„Diese Mail enthält geheime Firmendaten und ist nicht für fremde gedacht“ oder so. Eine Website ist immer öffentlich sichtbar, und wenn eine EMail geheim ist, ist sie das falsche Medium. - Umsatzsteuer-Nummer oder USt.-ID:
Wie 123/456/7890 oder DE1234567, denn die kann von jedermann für Rückfragen beim Finanzamt missbraucht werden
Quellen:
onlinemarketing-ihk.de/blog/2015/06/02/aktuell-diese-angaben-muessen-im-impressum-stehen
existenzgruendung-berlin.info/2013/07/01/warum-im-impressum-keine-steuernummer-stehen-soll